

Wichtige Änderung der Abstandsflächen in München – 0,4H Regelung ab 2025
Sehr geehrte Bauherren,
zum 01.01.2025 treten Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft, die auch die Abstandsflächen betreffen.
Für Bauprojekte in München bedeutet dies eine wesentliche Erleichterung:
-Neuregelung: In München (sowie Nürnberg und Augsburg) genügt künftig eine Abstandsflächentiefe von 0,4H (40 % der Wandhöhe), wenn die Umgebung durch Gebäude über 7 m Höhe (Gebäudeklassen 4 & 5) geprägt ist. Dies betrifft auch laufende Verfahren.
-Bisherige Regelung: In vielen Bereichen galt eine Abstandsfläche von 1H (100 % der Wandhöhe), mindestens 3 m.
Diese bleibt nur dort bestehen, wo die Umgebung überwiegend von Gebäuden unter 7 m (Gebäudeklassen 1–3) geprägt ist.
Relevanz für Sie: Die Änderung erleichtert Nachverdichtung und Bauprojekte in innerstädtischen Lagen, wo größere Gebäude bereits bestehen.
In B-Plangebieten kann weiterhin eine abweichende Regelung gelten.
Gerne beraten wir Sie, wie sich die neue Regelung auf Ihr Bauvorhaben auswirkt!